IBF-Prüfzeichen

Muster 2
Das IBF-Prüfzeichen ist als Marke (Wort-/Bildmarke) unter der Nummer 302019114178 im Markenregister beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) einge
tragen. Die Urkunde ist hinterlegt.

Es dient der Dokumentation einer freiwilligen Produktprüfung oder von freiwilligen Systemprüfungen (z. B. Eignungsprüfungen von Estrichzusatzmittel oder Estrichbindemitteln, Eignungsprüfungen von Estrich-Sonderkonstruktionen). Nach erfolgreich durchgeführter Produktprüfung kann das IBF-Prüfzeichen auf Antrag vergeben werden und darf entsprechend dem angegebenen Gültigkeitsdatum für Werbezwecke verwendet werden. Eine Verlängerung ist nach erneuter Produktprüfung möglich.

Gegenüber dem Verbraucher dient es als Nachweis einer erfolgreich durchgeführten Qualitätsüberwachung für das betreffende Produkt.

Das IBF-Prüfzeichen darf ausschließlich in der abgebildeten Form für das geprüfte Produkt unter Angabe der entsprechenden IBF-Prüfnummer und des Gültigkeitsdatums nach den Nutzungsbedingungen des IBF verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht zulässig.

Für die Verwendung des IBF-Prüfzeichens ist eine vorherige vertragliche Vereinbarung zwischen dem IBF und dem Nutzer erforderlich.

Andere Prüfzeichen/Prüfsiegel mit Hinweis auf das IBF, die seitens des IBF nicht freigegeben wurden, sind nicht zulässig.

Die 
Liste der gültig vergebenen IBF-Prüfzeichen enthält alle zurzeit gültigen, vergebenen IBF-Prüfzeichen mit Angabe des Produktherstellers, der wesentlichen Prüfkriterien und des Ablaufdatums des vergebenen IBF-Prüfzeichens. Der Inhalt des zugehörigen IBF-Prüfberichtes kann beim Produkthersteller angefordert werden.

Die Liste der gültig vergebenen IBF-Prüfzeichen kann hier eingesehen werden.